Einführung des Landesversicherungsgesetzes

(1995)


Die soziale Absicherung der Pflegebedürftigen war, trotz Einführung von Krankenkassenleistungen 1988, Steuererleichterungen für Pflegebedürftige und Pflegepersonen 1990, sowie die Berücksichtigung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung 1992, noch nicht befriedigend geregelt. 

Im Jahr 1996 wurde somit das Landesversicherungsgesetz eingeführt.  Die Pflegeversicherung als eigenständige fünfte Säule der sozialen Sicherung mit dem Ziel:  die soziale Absicherung von Pflegebedürftigen umfassend zu verbessern, eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur auf- und auszubauen und für eine Verbesserung der gesamten Pflegequalität zu sorgen.  

Für die Sozialstation brachte das erhebliche Veränderungen mit sich. Die Einschneidendste war die Tatsache, dass sich die Finanzierung der Station veränderte. Mit Einführung der Pflegeversicherung musste jede Einzelleistung nach einem vorgegebenen Modulsystem über die Pflege- und Krankenkassen abgerechnet werden. Das brachte einen erheblichen größeren Verwaltungsaufwand und die Einführung neuer EDV Systeme mit sich. In der anfänglichen Euphorie glaubte man, durch die Einnahmen aus der Pflegeversicherung die Station problemlos finanzieren zu können. So senkte man die Mitgliedsbeiträge der Gemeinden, was im Nachhinein nicht funktionierte, aber nicht mehr rückgängig zu machen war. 

Bedingt durch Sparmaßnahmen der Krankenkassen, gingen die Einnahmen in den laufenden Jahren aus dem Bereich der SGB V Leistungen zurück und die Sozialstation musste mit den Erträgen aus dem Bereich der Pflegeleistungen arbeiten. Die Lohnkosten für die langjährigen Mitarbeitenden, die nach Tarif bezahlt wurden, führte zu erheblichen Defiziten. Ein ausgeglichenes Ergebnis zur erwirtschaften war in den kommenden Jahren nur durch einen sozialverträglichen Personalabbau und Leistungsoptimierung möglich. 

Die Sozialstation musste sich einer gewaltigen Herausforderung stellen. Einerseits wollte sie ihrem, vom christlichen Menschenbild herkommenden Anspruch, den Menschen ganzheitlich zu pflegen, voll und ganz gerecht werden, anderseits erforderten wirtschaftliche Zwänge ein höchst möglichst effizientes Arbeiten. Um diese Herausforderung zu meistern, bekam die Sozialstation den Rückhalt und Unterstützung der Mitgliedsgemeinden. Mit Spendengeldern konnten so soziale, kirchliche, nicht abrechenbare Zusatzstunden finanziert werden um Menschen in besonderen Lebens-Situationen beizustehen.